Update-Pflichten für Verkäufer von digitalen Geräten

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie soll eine Update-Pflicht
für Verkäufer von digitalen Produkten eingeführt werden, die
diese Produkte an Verbraucher verkaufen. Ziel ist eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit
und IT-Sicherheit von digitalen Gütern zu gewährleisten. Der Entwurf
sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Für Produkte mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem
    Händler erwirbt, wird eine Aktualisierungsverpflichtung („Updates“)
    eingeführt.
  • Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
    vereinbart ist, muss der Verkäufer z. B. dafür Sorge tragen, dass
    die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums
    mangelfrei sind und bleiben.
  • Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern wird die Vermutung, dass ein Mangel
    der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Eine Garantieerklärung wird dem Verbraucher zukünftig auf einem
    dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Aus der Garantieerklärung
    muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden
    Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme
    der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.