AfA bei kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer
Das Bundesministerium erließ am 22.2.2023 ein Schreiben über die Anwendung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Es wird geklärt, wann bei
Dieser Anspruch ist für das ganze Team Ansporn und Verpflichtung zugleich. Dabei arbeiten wir nach der Prämisse, dass ein Steuerberater genau dies für seine Mandanten sein soll: Ein Berater, der die Bedürfnisse und Anforderungen seiner Kunden kennt und diese individuell, zuverlässig und kompetent berücksichtigt.
Dazu gehört auch die zeitnahe und effektive Bearbeitung aller anfallenden Fragestellungen unserer Mandanten.
Ein weiterer besonderer Service unserer Kanzlei liegt im externen Controlling. Bei Mandanten die über eine eigene Buchhaltung verfügen sind wir „die letzte Instanz“, welche die Buchhaltung kontrolliert und auch neueste steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Schwerpunkt:
Finanz- und Lohnbuchhaltung
sowie Jahresabschlüsse
und Steuererklärungen
Tel: +49 (0) 2251 81330 - 10
Mail: k.alfer@steuerbuero-hillesheim.de
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Das Bundesministerium erließ am 22.2.2023 ein Schreiben über die Anwendung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Es wird geklärt, wann bei
Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag ein Fall vor, bei dem er entscheiden musste, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, wenn der seinen Miteigentumsanteil veräußernde Ehegatte nach
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste über einen Fall entscheiden, bei dem sich die Beteiligten über den Zeitpunkt des Zuflusses von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag einigen mussten.
Andrea Hillesheim Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Feldgartenstr 28
53881 Euskirchen
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