Beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind
aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin
die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote
und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren,
soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die
Aussetzung soll für den Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert
werden. Diese Verlängerung soll jedoch nur für Unternehmen gelten,
die infolge der Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu
sein.

Anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten
Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig
sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht
mehr bezahlen. Das bedeutet, dass es diesen Unternehmen nicht in ausreichendem
Maße gelungen ist, ihre Finanzlage unter Zuhilfenahme der vielfältigen
staatlichen Hilfsangebote zu stabilisieren. Um das erforderliche Vertrauen in
den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in
die Verlängerung einbezogen werden.