Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie soll eine Update-Pflicht
für Verkäufer von digitalen Produkten eingeführt werden, die
diese Produkte an Verbraucher verkaufen. Ziel ist eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit
und IT-Sicherheit von digitalen Gütern zu gewährleisten. Der Entwurf
sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
- Für Produkte mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem
Händler erwirbt, wird eine Aktualisierungsverpflichtung („Updates“)
eingeführt. - Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
vereinbart ist, muss der Verkäufer z. B. dafür Sorge tragen, dass
die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums
mangelfrei sind und bleiben. - Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern wird die Vermutung, dass ein Mangel
der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. - Eine Garantieerklärung wird dem Verbraucher zukünftig auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Aus der Garantieerklärung
muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden
Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme
der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.